Erste-Hilfe-Koffer & Verbandskästen

Erste-Hilfe-Koffer nach ÖNORM Z1020 für Betriebe, Kfz-Verbandskasten nach KFG § 102 und Nachfüllsets – für Österreich vorschriftsgemäß.

Erste-Hilfe-Koffer für Betrieb und Auto

Ein Schnitt in der Werkstatt, ein Sturz auf der Baustelle: Wenn etwas passiert, muss das Verbandmaterial griffbereit und vollständig sein. Für Betriebe und Fahrzeuge gibt es in Österreich klare Vorgaben, was drin sein muss.

Erste-Hilfe-Koffer nach ÖNORM Z1020

Die ÖNORM Z1020 legt fest, welchen Inhalt ein Erste-Hilfe-Koffer für Betriebe haben muss. Es gibt ihn in zwei Größen, klein und groß. Welche Größe und wie viele Koffer du brauchst, hängt von der Zahl der Mitarbeiter und der Art des Betriebs ab. Im Zweifel hilft die Sicherheitsfachkraft oder das Arbeitsinspektorat weiter.

Kfz-Verbandskasten

In Österreich muss in jedem Pkw ein Verbandskasten nach KFG § 102 Abs. 10 mitgeführt werden – staubdicht verpackt und griffbereit. Unser Kfz-Verbandskasten erfüllt diese Vorgabe.

Regelmäßig prüfen und nachfüllen

Verbandmaterial hat ein Ablaufdatum, und nach jedem Einsatz fehlt etwas. Mindestens einmal im Jahr solltest du den Inhalt prüfen und ergänzen – mit den Nachfüllsets klein und groß ist das schnell erledigt, ohne gleich einen neuen Koffer zu kaufen.

Weitere Schutzausrüstung für den Betrieb findest du unter Arbeitsschutz.